Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Erwerb von Software-Lizenzen und Update-Verlängerungen über contaolabs.de · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop contaolabs.de zwischen der ZSTOV Projekt UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 33, 01067 Dresden, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Hein, eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter HRB 48672 (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden geschlossen werden. contaolabs ist eine Marke des Anbieters.
- Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Für individuelle Entwicklungsleistungen (Seite „Individuelle Erweiterungen“) gelten gesonderte Vereinbarungen, die im jeweiligen Angebot festgelegt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter vertreibt Software-Erweiterungen für das Content-Management-System Contao und das Shopsystem Isotope eCommerce (nachfolgend „Erweiterungen“) in Form von zeitlich unbefristeten Nutzungslizenzen sowie Verlängerungen des Update- und Support-Zeitraums („Update-Verlängerung“) und Wechsel in eine höhere Lizenzstufe („Lizenz-Upgrade“).
- Die Erweiterungen sind Zusatzmodule. Für ihren Einsatz benötigt der Kunde eine lauffähige Installation von Contao und ggf. Isotope eCommerce in den auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Versionen. Contao, Isotope eCommerce und Erweiterungen Dritter sind nicht Vertragsgegenstand.
- Maßgeblich für den Funktionsumfang ist die Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Als „Early Access“ gekennzeichnete Erweiterungen befinden sich in aktiver Weiterentwicklung; ihr Funktionsumfang kann sich mit Updates erweitern.
- Bilder, Beispielinhalte und Demo-Daten in Screenshots und auf der Demo-Website dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht Teil des Lieferumfangs.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Erweiterungen im Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
- Der Kunde legt die gewünschten Lizenzen in den Warenkorb und gibt im Bestellprozess seine Daten ein. Eingabefehler kann er vor Absenden der Bestellung jederzeit über die Eingabefelder korrigieren; den Bestellprozess kann er jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
- Durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Lizenzen ab.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
- Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten per E-Mail; diese AGB sind jederzeit unter contaolabs.de/agb abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden. Registrierte Kunden können ihre Bestellungen zudem im Kundenkonto einsehen. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Lizenzarten
- Für jede Erweiterung bietet der Anbieter die folgenden Lizenzen an:
- Standard-Lizenz: Einsatz auf einer Produktiv-Domain, einschließlich zugehöriger Subdomains für Sprachversionen derselben Website. Entwicklungs-, Test- und Staging-Umgebungen (z. B. localhost, *.local, *.test, dev.*, staging.*) sind zusätzlich gestattet. 12 Monate Updates und Support per E-Mail sind enthalten.
- Agentur-Lizenz: Einsatz in Projekten, die der Kunde selbst umsetzt oder betreut, auch für eigene Auftraggeber, in einer der folgenden Stufen: S bis zu 5 Produktiv-Installationen, M bis zu 15, L bis zu 30 und Unlimited ohne zahlenmäßige Begrenzung (Absatz 3). Der Kunde bleibt Lizenznehmer; eine Weitergabe der Lizenz an Auftraggeber zur Nutzung außerhalb der vom Kunden betreuten Projekte ist nicht gestattet. 12 Monate Updates und Support per E-Mail sind enthalten, ab Stufe M bevorzugter Support. Weitere Leistungen der einzelnen Stufen ergeben sich aus der Produktseite zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Lizenz-Upgrade: Wechsel einer bestehenden Standard- oder Agentur-Lizenz in eine höhere Agentur-Stufe (Absatz 4).
- Update-Verlängerung: verlängert den Update- und Support-Zeitraum einer bestehenden Standard- oder Agentur-Lizenz um 12 Monate (siehe § 6). Sie ist nur zusammen mit einer bereits erworbenen Lizenz nutzbar.
- Als Produktiv-Installation zählt jede Produktiv-Domain, auf der die Erweiterung mit dem Lizenzschlüssel eingesetzt wird, einschließlich zugehöriger Subdomains für Sprachversionen derselben Website. Entwicklungs-, Test- und Staging-Umgebungen (z. B. localhost, *.local, *.test, dev.*, staging.*) zählen nicht. Ist die Obergrenze der Stufe erreicht, wird eine weitere Produktiv-Domain nicht freigeschaltet; der Kunde kann in eine höhere Stufe wechseln oder eine bisherige Domain über den Support freigeben lassen.
- Die Stufe Unlimited gilt für alle Projekte, die der Kunde selbst umsetzt oder betreut (faire Nutzung). Nicht umfasst ist eine Nutzung, die dem Vertrieb an Dritte dient, insbesondere in Themes, Baukästen oder Hosting-Angeboten für Kunden, deren Projekte der Kunde nicht selbst betreut.
- Der Kunde kann eine Lizenz jederzeit über sein Kundenkonto in eine höhere Agentur-Stufe wechseln. Zu zahlen ist der Unterschied zwischen den Preisen der bisherigen und der neuen Stufe zum Zeitpunkt der Bestellung. Lizenzschlüssel, bereits freigeschaltete Domains und der Update-Zeitraum bleiben unverändert; die neue Stufe gilt ab Zahlungseingang. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe mit Erstattung ist nicht möglich.
- Derzeit sind folgende Erweiterungen erhältlich, jeweils als Standard-Lizenz und als Agentur-Lizenz in den Stufen S, M, L und Unlimited sowie mit Update-Verlängerung:
- Isotope OnePage-Checkout (Contao 4.13, Isotope eCommerce 2.9)
- Isotope Rent Products (Contao 4.13, Isotope eCommerce 2.9; Early Access)
- Isotope Product Reviews Pro (Contao 4.13, Isotope eCommerce 2.9)
- Isotope Bundle Products (Contao 4.13, Isotope eCommerce 2.9)
Der Preis der jeweiligen Lizenz ergibt sich aus der Produktseite zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Eine Lizenz gilt jeweils für eine Erweiterung. Werden mehrere Erweiterungen genutzt, ist für jede eine eigene Lizenz erforderlich.
§ 5 Nutzungsrechte und Lizenzprüfung
- Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und – vorbehaltlich Absatz 5 – nicht übertragbares Recht, die Erweiterung im Rahmen der erworbenen Lizenz (§ 4) zu nutzen. Vor vollständiger Zahlung ist eine Nutzung auf einer Produktiv-Domain nicht gestattet.
- Der Kunde darf die Erweiterung für eigene Zwecke anpassen (z. B. Templates und Konfiguration). Es ist nicht gestattet, die Erweiterung oder ihren Quellcode ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder als eigenes Produkt zu vertreiben.
- Die Erweiterung prüft die Lizenz höchstens einmal täglich online anhand des Lizenzschlüssels und der Domain, auf der sie eingesetzt wird. Dabei werden Lizenzschlüssel, Produktkennung und Domain an den Anbieter übermittelt; der Anbieter speichert diese Angaben zusammen mit dem Zeitpunkt der Prüfung (siehe Datenschutzerklärung). Für Entwicklungs-, Test- und Staging-Umgebungen findet keine Übermittlung statt. Ist für eine Produktiv-Domain kein gültiger Lizenzschlüssel hinterlegt, können die Einstellungen der Erweiterung im Backend gesperrt sein, bis ein gültiger Lizenzschlüssel hinterlegt ist; die Funktion der Erweiterung im Frontend bleibt davon unberührt. Ist der Lizenzserver nicht erreichbar, erfolgt keine Sperre. Ein Umzug auf eine andere Domain ist möglich; die bisherige Domain kann hierzu über den Support freigegeben werden.
- Ergänzend gilt der der Erweiterung beiliegende Lizenzvertrag (Datei LICENSE). Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor.
- Unternehmer dürfen eine Standard-Lizenz zusammen mit der Website, für die sie erworben wurde, an den Erwerber dieser Website übertragen, sofern sie die Nutzung selbst vollständig einstellen und dies dem Anbieter mitteilen.
- Wird eine Erweiterung ohne gültige Lizenz oder über den Umfang der erworbenen Lizenz hinaus genutzt, kann der Anbieter Unterlassung verlangen. Der Kunde kann die fehlende Lizenz zum regulären Preis nachkaufen oder in eine höhere Stufe wechseln; weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere bei unerlaubter Weitergabe oder Veröffentlichung, kann der Anbieter den betroffenen Lizenzschlüssel nach vorheriger Abmahnung sperren. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch kann der Anbieter das Kundenkonto vorübergehend sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist; der Kunde wird darüber informiert.
§ 6 Updates, Support und Update-Verlängerung
- Ab Kauf sind für 12 Monate alle Updates der Erweiterung sowie Support per E-Mail an support@contaolabs.de enthalten. Support umfasst Hilfe bei Installation, Konfiguration und Fehlern der Erweiterung, nicht jedoch individuelle Anpassungen, Programmierarbeiten oder Fehler in Contao, Isotope oder Erweiterungen Dritter. Diese können gesondert beauftragt werden.
- Für die Bearbeitung kann der Support den Kunden um Zugang zur betroffenen Installation bitten (z. B. Backend- oder FTP-Zugang). Die Herausgabe ist freiwillig. Vor der Herausgabe hat der Kunde eine vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank anzulegen. Der Anbieter behandelt Zugangsdaten vertraulich und nutzt sie nur zur Bearbeitung der Anfrage; der Kunde sollte sie nach Abschluss ändern.
- Nach Ablauf des Update-Zeitraums darf der Kunde alle bis dahin veröffentlichten Versionen unbefristet weiter nutzen. Die Funktionsfähigkeit bleibt erhalten; neue Versionen können jedoch nicht mehr bezogen werden.
- Der Update-Zeitraum kann jederzeit über eine Update-Verlängerung um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung schließt an das bisherige Ablaufdatum an bzw. beginnt mit Zahlungseingang, wenn der Update-Zeitraum bereits abgelaufen ist. Eine Update-Verlängerung ist kein Abonnement; sie wird nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden gebucht.
- Der Anbieter bemüht sich, die Erweiterungen mit den jeweils unterstützten Versionen von Contao (derzeit 4.13 LTS) und Isotope eCommerce kompatibel zu halten. Ein Anspruch auf die Unterstützung künftiger Hauptversionen besteht nicht, soweit nicht in Absatz 6 oder auf der Produktseite ausdrücklich etwas anderes zugesagt ist.
- Contao-5-Garantie: Für seine Erweiterungen für Isotope eCommerce stellt der Anbieter eine Version für Isotope 3 und Contao 5 bereit, sobald Isotope 3 als stabile Version erschienen ist. Ein Termin dafür wird nicht zugesagt. Wer eine Lizenz bis drei Monate nach Erscheinen der ersten stabilen Version von Isotope 3 erwirbt, erhält diese Version ohne Aufpreis, auch wenn sein Update-Zeitraum bis dahin abgelaufen ist. Bei späterem Erwerb ist sie enthalten, solange der Update-Zeitraum läuft; danach kann sie über eine Update-Verlängerung bezogen werden.
§ 7 Preise und Zahlung
- Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Versandkosten fallen nicht an.
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung) oder über PayPal. Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
- Bei Zahlung über PayPal erfolgt die Abwicklung über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen bzw. – ohne PayPal-Konto – der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Über PayPal können je nach Angebot auch Lastschrift oder Kreditkarte genutzt werden. Die Lizenz wird freigeschaltet, sobald PayPal die Zahlung bestätigt hat.
- Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer elektronisch per E-Mail und im Kundenkonto.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, wird die Lizenz nicht freigeschaltet.
§ 8 Bereitstellung
- Der Lizenzschlüssel wird unmittelbar nach Vertragsschluss erzeugt und mit Zahlungseingang freigeschaltet. Lizenzschlüssel, Installationsdateien (Download) und Installationshinweise werden per E-Mail sowie im Kundenkonto bereitgestellt.
- Die Installation erfolgt durch den Kunden über den Contao Manager (Paket-Upload oder Repository) bzw. Composer. Eine Installation durch den Anbieter ist nicht geschuldet, kann aber gesondert beauftragt werden.
§ 9 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über digitale Inhalte vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung wird im Bestellprozess eingeholt und in der Bestellbestätigung bestätigt.
§ 10 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Verbraucher gelten zusätzlich die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11.
- Der Kunde ist gehalten, die Erweiterung vor dem Einsatz auf einer Produktiv-Website in einer Testumgebung zu prüfen und regelmäßig Datensicherungen anzulegen.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 12 Rechtliche Anforderungen und Barrierefreiheit
- Die Erweiterungen stellen technische Funktionen bereit, die den Kunden bei rechtlichen Anforderungen unterstützen können, z. B. Bestätigungs-Checkboxen im Checkout, Einwilligungen bei Bewertungen oder die Entfernung von Bild-Metadaten. Für die rechtskonforme Gestaltung seines Shops, seiner Rechtstexte und seiner Datenschutzhinweise bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Die Erweiterungen und ihre Dokumentation stellen keine Rechtsberatung dar.
- Nutzt der Kunde in der Erweiterung externe Dienste (z. B. Adressprüfung über OpenPLZ oder Geoapify), gelten zusätzlich deren Bedingungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Einsatz in seiner Datenschutzerklärung zu beschreiben.
- Die Frontend-Ausgaben der Erweiterungen werden mit Blick auf die Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA) entwickelt. Ob ein Shop insgesamt die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, hängt von Theme, Inhalten und weiteren Anpassungen des Kunden ab. Eine Gewähr für die BFSG-Konformität des gesamten Shops übernimmt der Anbieter nicht.
§ 13 Kundenkonto
- Der Kunde kann ein kostenloses Kundenkonto anlegen. Bestellungen und Lizenzen, die mit derselben E-Mail-Adresse getätigt wurden, werden nach Bestätigung der E-Mail-Adresse automatisch zugeordnet. Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit per E-Mail an support@contaolabs.de löschen lassen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen bleiben davon unberührt.
§ 14 Streitbeilegung
- Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dresden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.